Statistik

Insgesamt wurden 13 870 Mittelsachsen positiv auf das Virus getestet – das sind im Vergleich zum Vortag 24 mehr. Davon entfallen 5328 auf den Altkreis Mittweida, 2668 auf den Altkreis Döbeln und 5874 auf den Altkreis Freiberg. 136 Patienten werden in den mittelsächsischen Kliniken behandelt, davon 19 beatmet. Laut RKI liegt der aktuelle Inzidenzwert bei 226,6. Das Infektionsgeschehen in den Städten und Gemeinden wird durch den Freistaat veröffentlicht.

Die Inzidenz der Stadt Augustusburg liegt inzwischen bei erfreulichen 133 auf sieben Tagen. Was nicht daran liegt, dass wir weniger testen. Im Gegenteil. Mit den Tests im Rathaus, in der Kita und weiterhin im Seniorenhaus gehören wir zu den wenigen Kommunen, die weiterhin stringent testen. Im Seniorenhaus hat sich die Lage  zwischen ebenfalls beruhigt. Wir haben hier hoffentlich das schlimmste überstanden.

Ich danke dem Team dort, aber auch allen Freiwilligen, die uns bei der Eindämmung geholfen haben. Das war eine großartige Solidaritätsleistung für unsere Stadt! Danke. Wir werden uns nach der Pandemie entsprechend bei Euch allen bedanken!

Einschulungsuntersuchungen beginnen wieder

In der kommenden Woche starten in Mittelsachsen wieder die Einschulungsuntersuchen. Die Eltern werden vom Gesundheitsamt angeschrieben und zu bestimmten Terminen an die Standorte Döbeln, Mittweida und Freiberg des Gesundheitsamtes eingeladen. Dabei werden die aktuellen Hygienestandards entsprechend beachtet. Die Untersuchungen mussten wegen der hohen Zahl an positiven Corona-Fällen und deren abarbeiten seit Ende November ausgesetzt werden.

 

Neue Regeln für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten

Der Freistaat Sachsen änderte die Regelungen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, um einer beruflichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen nachzugehen. Das geht aus einer Mitteilung des Sozialministeriums hervor. Anlass ist der Erlass einer Bundesverordnung, nach der bei der Einreise aus einem Hochinzidenzland ein negativer Test mitgeführt werden muss. Es sei zu erwarten, dass Tschechien als Hochinzidenzland eingestuft wird. Die neuen Regelungen besagen, dass grundsätzlich jeder Einreisende aus Tschechien einen negativen Test mit sich führen muss. Da es aber eine Vielzahl von tschechischen Arbeitnehmern in Sachsen gibt, regelt der Freistaat eine Ausnahmemöglichkeit per Allgemeinverfügung. Konkret bedeutet dies, dass tschechische Arbeitnehmer, die in Sachsen einer Arbeitstätigkeit nachgehen, zunächst ohne Testung einreisen dürfen. Bei der Einreise besteht die Pflicht, den Arbeitsvertrag mitzuführen. Daneben besteht die Pflicht, mindestens zweimal wöchentlich eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus vornehmen zu lassen. Die erste dieser Testungen hat direkt nach der Einreise und zwingend vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind dann natürlich mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Die Ergebnisse der Antigen-Schnelltests aus Tschechien werden in Sachsen anerkannt. Wenn sächsische Arbeitgeber die Kosten für die Schnelltests ihrer Beschäftigten aus Tschechien tragen, beteiligt sich der Freistaat mit 10 Euro pro Test an den Kosten. Bundespolizei und Landespolizei werden das Mitführen der Testergebnisse kontrollieren. Ziel der Verordnung sei es nach Angaben des Ministeriums, höchstmögliche Sicherheit vor einer Eintragung des Virus aus Tschechien und gleichzeitig höchstmögliche Mobilität für die beruflichen Grenzpendler zu schaffen. Die Testregelung für polnische Grenzpendler bleibt wie gehabt – hier genügt ein negativer Schnelltest pro Woche, da Polen kein Hochinzidenzland ist.

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