Ukrainehilfe

Liebe Helfer!

wir versuchen nunmehr, unsere Hilfe zu sortieren. Wir haben in den vergangenen zwei Wochen bereits viel erreicht. Vielen Dank an alle, die mithelfen! Es wird jede Hand gebraucht

 

Wir haben eine digitale Spendenannahmestelle gebaut. Wenn Sie also helfen wollen, können Sie ihre Hilfeleistung unter

https://dirkneubauer.de/ukrainehilfe eintragen. Das hilft uns sehr, die Angebote effizient zu verwalten.

Liebe Unterstützer, tatsächlich ist die effizienteste Hilfe derzeit eine Geldspende. Damit können wir zielgerichtet und schnell benötigte Dinge beschaffen.Wenn Sie uns auf diesen Weg unterstützen wollen, dann überweisen Sie bitte an die

Stadt Augustusburg
Sparkasse Mittelsachsen
DE87 8705 2000 3620 0014 80

Verwendungszweck Flüchtlingshilfe

Anmeldung der Geflüchteten

Liebe Gastgebende. Ihre Gastfamilien müssen sich bei der Ausländerbehörde des Landkreises Mittelsachen anmelden, um entsprechende Leistungen erhalten zu können.  Dies geht am besten tatsächlich digital unter

https://termin-abh.landkreis-mittelsachsen.de/

Zum Termin benötigen alle anzumeldenden Personen 2 Passbilder! Bitte schonmal während der Wartezeit auf en Termin (derzeit erheblich) schonmal erledigen.

Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht

Besucheradresse:
Dr.-W.-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Fax: 03731 799-3691
auslaenderbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de

Achtung! Anmeldung der schulpflichtigen Kinder

BITTE VORHER AUCH HIER einen TERMIN VEREINBAREN!
 
Landesamt für Schule und Bildung
Annaberger Straße 119
09120 Chemnitz

Öffnungszeiten:
dienstags 13-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Postanschrift:
Postfach 13 34
09072 Chemnitz

Telefon: 0371 5366-0  Telefax: 0371 5366-491

E-Mail: poststelle-c@lasub.smk.sachsen.de

Leiter des Standortes Dr. Jörg Oettler

Telefon: 0371 5366-108

Servicetelefon für Fragen zur Einstellung in den Schuldienst

Telefon: 0173 5315213

Für die Anmeldung braucht man das Formular, das ihr HIER herunterladen könnt…

 

Sonstige Infos aktuell…

 

1. Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von ukrainischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland

Das Bundesinnenministerium (BMI) kündigte am 11. März 2022 an, dass der Bund die Anwendung des Königsteiner Schlüssels (5 % – Anteil von Sachsen) bei der Verteilung auf die Länder nun konsequent durchsetzen werde.
Ab sofort wolle man die Zahlen der registrierten Menschen und Schätzungen der nicht registrierten Menschen aus der Ukraine zur Grundlage für die Anwendung des Königsteiner Schlüssels machen. Das BMI arbeitet zudem mit den Ländern an einer Lösung, um die Registrierung einfacher und damit effektiver umzusetzen.

Alle Infos rund um die Anmeldung, Registrierung etc. finden Sie auf der Informationsplattform des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
unter

www.sms.sachsen.de/ukraine-hilfe.html

Hier finden Sie zudem Hinweise zu Rechtsvorschriften, zur Gesundheitsversorgung, zur Unterbringung usw.. Zudem besteht die Möglichkeit, über eine Kontaktplattform nach Angehörigen zu suchen. Die Internetseite ist zunächst in deutscher Sprache verfasst und soll schnellstmöglich auch in ukrainische Sprache übersetzt werden. Alle Informationen werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

2. Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland / Versicherungsnachweis und Zulassung

Der Vollzug der Versicherungsnachweispflicht nach § 1 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG) für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland wird zunächst bis zum Ablauf des 31. Mai 2022 ausgesetzt. Der Vollzugszweck ist durch die Deckungszusage der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer auch für unversicherte ukrainische Fahrzeuge gegenstandslos geworden.
Es wird vom BMDV vorschlagen, entsprechende ukrainische Fahr- zeuge, deren Insassen sich auf der Flucht vor dem russischen Militär in Deutschland aufhalten, zunächst für den Zeitraum (maximal) eines Jahres als nur vorübergehend im Inland befindlich anzusehen, sofern der ukrainische Halter oder Fahrer des Fahrzeuges nichts Gegenteiliges erklärt.

3. BaFin ermöglicht unbürokratische Kontoeröffnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat mit Mittei- lung vom 11. März 2022 die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute darüber informiert, dass bei der Eröffnung eines Basiskontos keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen bei der Nutzung eines gültigen ukrainischen Personalausweises zur Überprüfung der nach § 11 Abs.4 Nr. 1 Geldwäschegesetz erhobenen Daten bestehen. So können ukrainische Kriegsflüchtende unbürokratisch bei Vorlage eines ukrainischen Personalausweises ein Konto in Deutschland eröffnen, damit diesen z. B. soziale Leistungen überwiesen werden können.
Geklärt wird noch, ob Sparkassen und Banken die ukrainische Währung gegen Euro eintauschen dürfen, was bisher nicht zulässig ist, da diese Währung bislang nicht zu den frei transformierbaren Währungen gehört.

 

4. Unterstützungsangebot der KfW bei der Unterbringung von Geflüchteten

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat unter dem Dach des Förderprogramms „Investitionskredit Kommunen – IKK“ das „Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen“ mit einem Umfang von 250 Mio. Euro aus Eigenmitteln gestartet. Hiermit werden ab sofort Städte und Gemeinden bei der Schaffung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen für Geflüchtete unterstützt. Wegen der Anbindung an den IKK ist die Sonderförderung mit einem Signal- zins von minus 0,75 % ausgestattet. Die Laufzeit ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet und der maximale Kreditbetrag beträgt grundsätzlich 25 Mio. Euro pro Kommune. Kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen können für Maßnahmen der Flüchtlingshilfe die Betriebsmittelvariante des Programms IKU Investitionskredit kommunale Unternehmen nutzen.

 

5. Unterstützungsleistungen der Deutschen Telekom für Ukraine-Flüchtlinge

Die Deutsche Telekom unterstützt auch in dieser Flüchtlingskrise die betreffenden Personen und die öffentlichen Träger.
Neben der Verteilung von kostenlosen SIM-Karten gehören zum Unterstützungs-Portfolio für Schutzsuchende aus der Ukraine auch WLAN-Lösungen inkl. Festnetz- oder Mobilfunkanbindung für die Notunterkünfte.

 

 

 

 

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