Da im ersten Wahlgang kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, ist ein zweiter Wahlgang zur Wahl des Bürgermeisters am Sonntag, den 5. Februar 2023, erforderlich. Grundsätzlich sind alle Wahlvorschläge, die für die erste Wahl zugelassen waren, auch für den zweiten Wahlgang zugelassen. Bis zum 13. Januar 2023, 18 Uhr, konnten Wahlvorschläge zurückgenommen werden. Durch den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses erfolgte die Prüfung, ob Wahlvorschläge wirksam zurückgezogen wurden.
Folgende Wahlvorschläge sind für den zweiten Wahlgang zugelassen:
Bezeichnung des Wahlvorschlages | Bewerber | Beruf oder Stand | Geburtsjahr | Anschrift (Hauptwohnung) |
Wählergemeinschaft Augustusburg (WG) | Ahnert, Timo | Diplom-Elektroingenieur | 1964 | Heinrich-Göding-Straße 41
09573 Augustusburg |
DeinAugustusburg | Schmidt, Jens | Unternehmer im Bauhandwerk | 1963 | Wiesenstraße 14a
09573 Augustusburg |
Klotz | Klotz, Mathias | Dozent Erwachsenenbildung | 1968 | Kleinolbersdorfer Straße 3a
09573 Augustusburg |
Hinweis: Da erst nach Ablauf der Frist für die Änderung oder Rücknahme von Wahlvorschlägen die Beauftragung für den Druck des Stimmzettels erfolgen kann, ist die Briefwahl auch erst mit Erhalt der amtlichen Stimmzettel möglich. Wir erwarten die Zusendung der Stimmzettel durch die Druckerei am Donnerstag, den 19. Januar 2023. Wer bereits zum ersten Wahlgang die Briefwahl beantragt hat, bekommt die Unterlagen danach zeitnah zugesendet.
Augustusburg, den 13. Januar 2023