Liebe Augustusburger, Die Untersuchung eines toten Graureihers hat ergeben, dass dieser der Geflügelpest erlegen ist. Auf Grund dessen wurde ein Sperrbezirk ausgerufen, der auch unsere Ortschaften betrifft. Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, den nachfolgenden Punkten Folge zu leisten. Wir bitten dringend um Beachtung und die Weitergabe der Informationen.

Der Bürgermeister

 

Hinweise des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes Mittelsachsen (LÜVA) zur Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest bei einem Wildvogel

Durch virologische Untersuchung des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) vom 27.01.2017 wurde bei dem am 23.01.2017 im Uferbereich der Zschopau nahe Flöha geborgenen toten Wildvogel (Graureiher) das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5 nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt.

Daher gelten für den Sperrbezirk folgende Maßnahmen:

  1. Jeder, der Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) hält, hat dies unverzüglich dem LÜVA anzuzeigen.
  2. Geflügel und Vögel anderer in Gefangenschaft gehaltener Arten sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.
  3. Gehaltene Vögel (= Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten) und Bruteier dürfen nicht aus ihrem Bestand verbracht werden.
  4. Geflügelbestände im Sperrbezirk sind auf nähere Anweisung durch das LÜVA untersuchen zu lassen.
  5. Tote Wildvögel, insbesondere Enten, Gänse und Schwäne, sind dem LÜVA unter Angabe des Fundortes zu melden.
  6. Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Fleischerzeugnisse, Fleischzubereitungen das oder die von gehaltenen Vögeln oder von Federwild (= Vögel freilebender Arten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden) aus dem Sperrbezirk gewonnen worden ist oder sind, dürfen nicht verbracht werden.
  7. Tierische Nebenprodukte von gehaltenen Vögeln dürfen nicht aus einem Bestand verbracht werden.
  8. Halter von Geflügel haben sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe, Schutzvorrichtungen oder sonstiger Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem mittels DVG (= Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) als viruzid-geprüften Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden.
  9. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
  10. Die Jagd auf Federwild ist untersagt.
  11. Geflügel darf nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen befördert werden und nur, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.
  12. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen.
  13. Ein innerhalb des Sperrbezirks gelegener Stall, eine Schutzvorrichtung oder ein sonstiger Standort, in dem/in der Vögel gehalten werden, darf von betriebsfremden Personen nicht betreten werden. Das gilt nicht für den betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfspersonen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauftragten Personen der zuständigen Behörde.
  14. Die angeordneten Maßnahmen gelten 21 Tage lang nach Festlegung des Sperrbezirks und bis auf Widerruf durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Mittelsachsen.
  15. Nach Ablauf der 21 Tage gemäß Punkt 14 gelten für den Sperrbezirk die Anforderungen an das Beobachtungsgebiet.

Zum Sperrbezirk zählen: von der Stadt Augustusburg: Grünberg, Augustusburg, Erdmannsdorf, Kunnersdorf, von der Großen Kreisstadt Flöha: Flöha südlich der B 173, Falkenau südlich der B 173

Für das gebildete Beobachtungsgebiet gelten folgende Maßnahmen:

  1. Jeder, der Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) hält, hat dies unverzüglich im LÜVA anzuzeigen.
  2. Wer Geflügel und Vögel anderer in Gefangenschaft gehaltener Arten hält, hat das Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten.
  3. Gehaltene Vögel (= Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten) dürfen für die Dauer von 15 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes und bis auf Widerruf durch das LÜVA nicht aus dem Bestand verbracht werden.
  4. Für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebietes und bis auf Widerruf durch das LÜVA dürfen gehaltene Vögel nicht zur Aufstockung des Wildvogelbestands freigelassen werden.
  5. Für die Dauer von 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungsgebiets und bis auf Widerruf durch das LÜVA darf Federwild nur mit Genehmigung oder auf Anordnung durch das LÜVA gejagt werden.
  6. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

 

Zum Beobachtungsgebiet gehören folgende Orte/ Stadtteile: von der Stadt Augustusburg: Hennersdorf, von der Großen Kreisstadt Flöha: Flöha nördlich der B 173, Falkenau nördlich der B 173, von der Stadt Frankenberg: Frankenberg, Altenhain, Dittersbach, Hausdorf, Langenstriegis, Mühlbach, von der Gemeinde Leubsdorf: Leubsdorf, Hohenfichte, Marbach, Schellenberg, von der Gemeinde Lichtenau: Niederlichtenau, von der Gemeinde Niederwiesa: Niederwiesa, Braunsdorf, Lichtenwalde, von der Stadt Oederan: Oederan, Börnichen, Breitenau, Gahlenz, Görbersdorf, Hartha, Lößnitztal, Memmendorf, Schönerstadt

 

Erreichbarkeit LÜVA:     Post:                   Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg

Sitz:                     Am Landratsamt 3, Haus E, 09648 Mittweida

Telefon:              03731 799 6234 oder über Rettungsleitstelle 03731/23107

Fax:                     03731 799 6488

e-mail:                lueva@landkreis-mittelsachsen.de

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