Im Stadtwald werden derzeit Maßnahmen zum Waldumbau (Wiederaufforstung) bezüglich des Flurst.-Nr. 484/1 der Gemarkung Augustusburg durchgeführt. Diese beinhalten eine einmalige mechanische Vorwuchsbeseitigung, Pflanzungen von Rotbuche, Weißtanne und Douglasie, ca. 280 laufende Meter erstmaliger Gatterbau sowie eine einmalige Kulturpflege.

Für dieses Vorhaben hat die Stadt Augustusburg beim Staatsbetrieb Sachsenforst einen Antrag auf Förderung von Vorhaben des ELER nach Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014 Teil 1) fristgemäß gestellt. Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020 umgesetzt und durch den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert.

Der Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten (Pflanzungen) entspricht dem Ziel gemäß Artikel 4 der ELER-VO zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und dem Klimaschutz.

 

 

 

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

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